Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Tätigkeit und Leistungen der WABEDO GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt)

1. Die WABEDO GmbH (Auftragnehmer) betreibt die Marke und Internetseite www.fahrereinstellen.de.

2. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber die Suche und die Auswahl von geeigneten Kandidaten vornehmen. Der Auftragnehmer akquiriert hierzu eigenständig geeignete Arbeitnehmer-Kontakte (nachfolgend Kandidaten) für logistische Tätigkeiten. Der Auftragnehmer klassifiziert die Kandidaten nach Aufgaben- und Anforderungsprofil und betreibt eine Datenbank mit diesen Kandidaten-Kontakten.

3. Der Auftragnehmer vermittelt dem Auftraggeber aus dieser Datenbank Kontakte von Kandidaten, die dem Anforderungsprofil des Auftraggebers -nach Ansicht des Auftragnehmers- am besten entsprechen. Das Anforderungsprofil wird gemeinsam ermittelt und festgelegt. Für die Vermittlung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Grundgebühr gemäß der separaten Leistungs- und Kostenübersicht oder dem Angebot.

4. Die Vermittlung erfolgt durch Bereitstellung der einfachen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und getätigte Qualifikationsangaben) der Kandidaten.

5. Der Auftraggeber wird hiernach die Bewerbungsgespräche und die Vertragsverhandlungen mit den Kandidaten eigenständig durchführen.

6. Wenn einer oder mehrere der vom Auftragnehmer vermittelten Kandidaten vom Auftraggeber oder einem ihm verbundenen Unternehmen eingestellt wird bzw. einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterzeichnet oder beschäftigt wird, wird der Auftraggeber für jeden Kandidaten zusätzlich zur Grundgebühr eine Erfolgsprämie gemäß der Leistungs- und Kostenübersicht oder gemäß dem Angebot an den Auftragnehmer zahlen.

7. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über die Einstellung bzw. Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und auch über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Kandidaten unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Es besteht ein Auskunftsanspruch.

8. Auftraggeber, die das Premium-Modell buchen, erhalten zusätzlich zu den Leistungen des Standards (Pro-Modell) folgende Vorteile: - Exklusivität der Kandidaten: Alle präsentierten Kandidaten werden für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen sowie für die Dauer des Onboarding-Prozesses ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Während dieser Zeit werden diese Kandidaten keinem anderen Kunden des Auftragnehmers aktiv angeboten. Einschränkung der Exklusivität: Die Exklusivität bezieht sich ausschließlich auf die aktive Vermittlung durch den Anbieter. Es wird keine Garantie übernommen, dass Kandidaten sich nicht eigenständig bei anderen Unternehmen bewerben oder von Dritten kontaktiert werden. - Einstellungsgarantie: Sollte innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsbeginn keine Einstellung zustande kommen, erfolgt gemeinsam mit dem Kunden eine Analyse der Gründe. Anschließend wird eine optimierte Suchkampagne durchgeführt, in deren Rahmen der Kunde mindestens vier weitere Kandidaten erhält. Sollte auch mit diesen Kandidaten keine Einstellung erfolgen, erhält der Kunde eine einmalige Gutschrift in Höhe von 20 % der Grundgebühr für einen Monat, die bei der nächsten Kampagne verrechnet wird.

§ 2 Honorar und Zahlungskonditionen

1. Für die Vermittlung von Kandidaten-Kontakten wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine monatliche Grundgebühr (zzgl. Umsatzsteuer) gemäß der Leistungs- und Kostenübersicht bzw. gemäß dem Angebot zahlen.

2. Sollte der Auftraggeber einen oder mehrere, der vom Auftragnehmer benannten Kandidaten einstellen bzw. mit diesen einen Arbeitsvertrag schließen, so ist für jeden eingestellten Kandidaten eine Erfolgsprämie (zzgl. Umsatzsteuer) gemäß der Leistungs- und Kostenübersicht oder gemäß dem Angebot vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen.

3. Die Grundgebühr nach § 2 Abs. 1 wird 5 Tage nach Annahme des Angebots bzw. Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Erfolgsprämie nach § 2 Abs. 3 wird 5 Tage nach Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. Beginn der Beschäftigung zwischen Auftraggeber und Kandidat (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) zur Zahlung fällig.

4. Sollte der Kandidat vor dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn von sich aus kündigen, ist der Auftragnehmer bestrebt dem Auftraggeber passende Ersatzkandidaten zu präsentieren. Sollte es dem Auftragnehmer nicht gelingen, innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigung des vermittelten Kandidaten einen Ersatzkandidaten erfolgreich an den Auftraggeber zu vermitteln (Erfolgsfall), wird der Auftragnehmer an den Auftraggeber 66% der gezahlten Erfolgsprämie erstatten, solange das Zahlungsziel nach §2 Abs. 4 eingehalten wurde.

5. Wird das Arbeitsverhältnis des Kandidaten nach dem Arbeitsbeginn innerhalb von 3 Monaten vom Kandidaten oder vom Auftraggeber gekündigt, zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber 33% des unter §2 Abs. 3 genannten Erfolgsprämie zurück, solange das Zahlungsziel nach §2 Abs. 4 eingehalten wurde.

6. Die Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten 3 Monate hat unverzüglich innerhalb von 2 Tagen nach Bekanntwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu erfolgen.

7. Alle angegebenen Preise/Honorare gelten zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.

8. Die den Kandidaten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen oder Probearbeitstagen beim Auftraggeber entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu erstatten.

9. Der unter §2 Abs. 2 bezifferte Erfolgsprämienanspruch entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Kandidaten 12 Monate nach der Kontaktvermittlung durch den Auftragnehmer direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit beauftragt oder diesen anstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermittlung in einem kausalen Zusammenhang mit der späteren Einstellung steht oder nicht. Probearbeitstage im Rahmen der Überprüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber sind hiervon explizit ausgenommen.

10. Der unter §2 Abs. 2 bezifferte Erfolgsprämienanspruch entsteht auch, wenn einer der vom Auftragnehmer benannten Kandidaten dem Auftraggeber auch über andere Quellen bekannt geworden ist und es zu einer Einstellung beim Auftraggeber kommt.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, wobei die erste Zahlung unmittelbar bei Vertragsabschluss fällig wird. Jede weitere Zahlung erfolgt automatisch in monatlichen Intervallen, jeweils zum selben Kalendertag des Folgemonats.

2. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 5 Tagen zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z. B. per E- Mail) erfolgen. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.

3. Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat.

4. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber, wird die Erfolgsprämie ebenso fällig, falls ein oder mehrere Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der Kontaktvermittlung vom Auftraggeber eingestellt wird bzw. werden, § 2 Abs. 9.

§ 4 Datenschutz /Vertraulichkeitserklärung

1. Die Parteien verpflichten sich, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

2. Die Haftung des Auftragnehmers ist insgesamt auf den einfachen Auftragswert i.S.d. § 2 beschränkt. Im Übrigen versichern die Vertragsparteien die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.

§ 5 Sorgfaltspflichten und Haftung

1. Alle Empfehlungen, Beratungen und Einschätzungen des Auftragnehmers erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ohne dass hierdurch eine Haftung übernommen wird.

2. Die vom Auftragnehmer angebotene Vorauswahl von Kandidaten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenständigen Überprüfung der Kandidaten auf deren Eignung, insbesondere obliegt es allein dem Auftraggeber, die vom Kandidaten gemachten Angaben zu überprüfen.

3. Der Auftraggeber trägt mit der Einstellung des Kandidaten die alleinige Verantwortung der Auswahlentscheidung.

4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die der Kandidat in Ausübung oder im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht und auch nicht für Schäden des Auftraggebers, die sich aus einer etwaigen Ungeeignetheit der Kandidaten ergeben.

5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung, insbesondere nicht für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit der Kandidaten oder dessen persönliche Zuverlässigkeit. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

6. Die weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung des Auftragnehmers ist insgesamt auf den einfachen Auftragswert i.S.d. § 2 beschränkt.

§ 6 Salvatorische Klausel und Sonstiges

1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtwirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die beiden Seiten aus dem Vertrag ist Dortmund.

3. Es gilt das deutsche Recht.

4. Änderungen und Ergänzungen der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



WABEDO GmbH
Dortmund, 2025
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